Zweck und Geltungsbereich:
Die vorliegende Compliance-Richtlinie dient dazu, die gesetzlichen und unternehmensinternen Vorgaben für alle Mitarbeiter:Innen unseres Unternehmens klar und verständlich darzulegen. Ziel ist es, rechtskonformes Verhalten sicherzustellen und dadurch das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit zu stärken.
Diese Compliance-Regelung hat das Ziel, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Unternehmens die geltenden Arbeitsgesetze und -vorschriften einhalten. Diese Regelung gilt für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Unternehmens, unabhängig von ihrer Position oder ihrem Tätigkeitsbereich. Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter:Innen des Unternehmens, unabhängig von ihrer Position oder ihrem Arbeitsort. Sie umfasst sowohl festangestellte Mitarbeiter als auch externe Berater und Auftragnehmer, die in unserem Namen tätig sind.
Unser Unternehmen verpflichtet sich zu den höchsten ethischen Standards und erwartet von allen Mitarbeitern:
Einhaltung der Gesetze:
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Unternehmens sind verpflichtet, die geltenden Arbeitsgesetze, Tarifverträge und betriebsinternen Regelungen einzuhalten.
Fairer Wettbewerb:
Wir verpflichten uns zu einem fairen Wettbewerb und halten uns an die geltenden Kartell- und Wettbewerbsrechtlichen Vorschriften. Absprachen mit Wettbewerbern, die den Wettbewerb beschränken oder verzerren könnten, sind strikt untersagt.
Gleichbehandlung:
Diskriminierung, Belästigung oder Mobbing aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, sexueller Orientierung, Alter oder anderer geschützter Merkmale ist strengstens untersagt.
Korruption oder Bestechung:
Unser Unternehmen toleriert keinerlei Formen von Korruption oder Bestechung. Mitarbeiter dürfen weder direkt noch indirekt Bestechungsgelder anbieten, versprechen, verlangen oder annehmen. Geschenke und Einladungen sind nur im Rahmen der gesetzlichen und internen Vorschriften erlaubt.
Arbeitssicherheit und Gesundheit:
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind dazu angehalten, sich an alle sicherheitsrelevanten Vorschriften und Verfahren zu halten, um die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Arbeitszeit und Pausen:
Die festgelegten Arbeitszeiten und Pausenregelungen sind einzuhalten. Überstunden sind nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt.
Datenschutz:
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, vertrauliche Informationen des Unternehmens und seiner Geschäftspartner zu schützen. Die Datenschutzbestimmungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer relevanter Gesetze sind strikt einzuhalten.
Der Datenschutz von Mitarbeiterdaten wird strikt eingehalten. Jegliche Informationen über Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden vertraulich behandelt und dürfen nicht ohne Erlaubnis weitergegeben werden.
Whistleblowing:
Das Unternehmen ermutigt Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, mögliche Verstöße gegen Arbeitsgesetze oder diese Compliance-Regelung zu melden. Es wird eine Whistleblower-Politik implementiert, um die Vertraulichkeit und den Schutz der meldenden Person sicherzustellen. Alle Mitarbeiter sind aufgefordert, Verstöße gegen diese Richtlinie oder andere gesetzliche Vorschriften unverzüglich zu melden. Meldungen können anonym erfolgen und werden vertraulich behandelt. Der Schutz des meldenden Mitarbeiters vor Repressalien ist gewährleistet.
Sanktionen bei Verstößen:
Verstöße gegen diese Compliance-Regelung können disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen, einschließlich Abmahnungen, Suspendierungen oder Kündigungen, je nach der Schwere des Verstoßes. Verstöße gegen diese Richtlinie können schwerwiegende Konsequenzen für das Unternehmen und die betroffenen Mitarbeiter haben. Je nach Schwere des Verstoßes können Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung sowie rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Schlussbestimmungen:
Diese Compliance-Regelung kann jederzeit durch das Unternehmen aktualisiert oder geändert werden, um den aktuellen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Schulung und Kommunikation:
Das Unternehmen stellt sicher, dass alle Mitarbeiter regelmäßig Schulungen zu den Themen Compliance und ethisches Verhalten erhalten. Diese Schulungen sollen das Bewusstsein für die Bedeutung der Einhaltung dieser Richtlinie stärken und die Kenntnisse der relevanten Vorschriften vertiefen.
Unternehmensleitung und Compliance-Beauftragter: [Jürgen Sterzinger]
Diese Compliance-Richtlinie tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Sie ist integraler Bestandteil der Unternehmenskultur und für den langfristigen Erfolg unseres Unternehmens unerlässlich.
Verabschiedet am [22.08.2024] FRS Services GmbH
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